Beschränkung der Wahlplakate

Antrag zur Einführung einer Begrenzung der Anzahl der Wahlplakate

Öffentliche Präsentation der Parteien im Wahlkampf sind in einer Demokratie erforderlich und ist ein
verfassungsmäßiges Recht – doch die Plakatierungsflut im Vorfeld einer Wahl nimmt immer größere
Ausmaße an und verursacht immer mehr unnötigen Müll.

Plakate haben kaum noch Auswirkung auf das Wahlverhalten. In Anbetracht der Klimadebatte
scheint eine Reglementierung und umweltfreundliche Ausrichtung der Wahlplakatwerbung wichtig.
Wir können nicht für Klimaschutz und Ressourcenschutz argumentieren und gleichzeitig übermäßig
viele Plakate aufhängen.

Viele Mitbürger fühlen sich durch die optische Überfrachtung belästigt und empfinden die Plakatflut
als Verschandelung des Ortsbilds. Zudem kann die Verkehrssicherheit gefährdet werden durch
Ablenkung und verminderter Wahrnehmung aufgrund der Bilder – und Schildermenge.
Deshalb beantragen wir eine Satzung zu entwerfen bzw. eine evtl. bestehende
Sondernutzungssatzung der Gemeinde zu überarbeiten, die das Plakatieren besonders zu
Wahlkampfzeiten auf ein Minimum reduziert. Eine Chancengleichheit aller Parteien muss gewahrt
sein.

Wir bitten diesen Antrag in die nächste Gemeinderatssitzung mit aufzunehmen.