Erneuerbare Energien für kommunale Gebäude

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

 

  1. Es sollen die Liegenschaften der Gemeinde auf die Möglichkeit hin überprüft werden, vorhandene Erdgasheizungen auszutauschen und durch  elektrische Wärmepumpen zu ersetzen, die mit Ökostrom betrieben werden.

 

  1. Beim Neubau und beim Austausch von Heizanlagen in kommunalen Gebäuden werden der Wärme- und Kältebedarf grundsätzlich zu 100 % durch die Nutzung Erneuerbarer Energien gedeckt.

 

  1. Soweit umsetzbar, sollen bei größeren Anlagen auch Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) zur Erzeugung von Wärme und Strom installiert werden. Dabei sollen insbesondere Anlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen oder grünem Wasserstoff betrieben werden zum Einsatz kommen. Beim Einsatz von Biogas kann dies entweder direkt über eine benachbarte Biogasanlage bezogen oder über das Gasnetz mit entsprechendem Zertifikat für die Herkunft aus Erneuerbaren Energien geliefert werden.

 

  1. Der Bedarf kann auch aus Fernwärme abgedeckt werden, falls sichergestellt ist, dass es den Anforderungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)entspricht.

 

Begründung

Durch die aktuellen Ereignisse (Ukraine-Krieg) hat sich die Dringlichkeit der Abkehr von importierten fossilen Energieträgern (insbesondere Erdgas) in dramatischer Weise erhöht.

Es ist die Verpflichtung jedes Einzelnen und besonders der beispielgebenden Kommunen den nationalen Verbrauch von Erdgas so schnell wie möglich zu reduzieren.

Auch die Einhaltung des von der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich unterschriebenen Klimaschutzziels von Paris – die Erwärmung der Erdatmosphäre auf 1,5°C zu begrenzen verlangt die möglichst schnelle und vollständige Umstellung unserer gesamten Energieversorgung auf heimische Erneuerbare Energien.

Verwiesen wird ebenfalls auf die Umsetzung der Zielsetzungen des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG), in welchem in Artikel 3 Absatz 3 die Kommunen aufgefordert werden schon bis 2030 klimaneutral zu werden.

Für neu errichtete öffentliche Gebäude und für öffentliche Gebäude, die grundlegend renoviert werden, fordert das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) eine anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarfs durch Nutzung erneuerbarer Energien oder aber die Vornahme von Ersatzmaßnahmen.

Darüber hinaus ist es vorausschauend und zielführend für die Energiewende, über die Mindestanforderungen des EEWärmeG hinauszugehen und einen Anteil von 100 % an Erneuerbaren Energien anzustreben und umzusetzen.

Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.

Beschluss des Gemeinderats:

Der Gemeinderat beschließt, dass bei Sanierungen von Bestandsgebäude und Neubauten der Gemeinde Niederwerrn keine Heizungen mehr eingebaut werden sollen, die mit Öl oder Erdgas betrieben werden müssen. Ausnahme davon bilden Energieliefernde Heizsysteme die mit Biogas oder Wasserstoff betrieben werden können. Bestandsgebäude sollen bei einer Sanierung immer durch einen Energieberater überprüft werden und auf den jeweils aktuellen, energetischen Stand der Technik verbessert werden (derzeit KfW 55).