30% Ökologischer Landbau auf gemeindeeigenen Flächen

Wir beantragen, dass  Flächen, die sich im Besitz der Gemeinde befinden,  in Zukunft zu mindestens 30% an ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet werden.

Begründung:

Gemäß Art. 1a des Bayerischen Naturschutzgesetzesverpflichtet sich der Freistaat Bayern, zur dauerhaften Sicherung und Entwicklung der Artenvielfalt in Flora und Fauna darauf hinzuwirken, deren Lebensräume zu erhalten und zu verbessern, um einen weiteren Verlust von Biodiversität zu verhindern. 2Ziel ist, die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Landes nach und nach, bis 2025 mindestens 20 % und bis 2030 mindestens 30 %, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung zu bewirtschaften. Staatliche Flächen sind bereits ab 2020 gemäß diesen Vorgaben zu bewirtschaften.“

Aktuell ist man erst bei rund 13 Prozent. Das Wachstum ist zu langsam, um den Zielwert zu erreichen.

Zusätzlich zu den Flächen, die sich im Eigentum des Freistaats befinden, sollten auch Flächen der Gemeinde bevorzugt an Ökolandwirte verpachtet werden, um so das gesetzlich verankerte Ziel erreichen zu können.

Nur durch eine konsequente Ausweitung des ökologischen Landbaus sind die Ziele zu erreichen. Der Gemeinde kommt diesbezüglich eine Vorbildwirkung zu.